Schonzeiten und Mindestmaße Dinkel u.Baggersee Bült
20.10-15.03 | 25 cm | Rotauge | 18 cm | ||
Zander | 01.04-31.05 einschließlich | 40 cm | Brasse | 25 cm | |
Hecht | 15.02-30.04 einschließlich | 60 cm | Karpfen | 35 cm | |
Aal | 50 cm |
Für alle anderen Fischarten und im Baggersee Strönfeld, gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten. Das Kunstköderfischen ist in der Zeit vom 15.02. bis 30.04. verboten. Wir empfehlen, nicht mehr als 2 Liter Futter ins Gewässer einzubringen. Zum Fischfang sind ausschließlich 3 Handangeln zugelassen. Den Anweisungen der Gewässerwarte und der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten und ihre Arbeit ist zu unterstützen. E-Motoren am Vereinsboot und an Bellybooten sind in jeglicher Art untersagt. Futterboote und Bellyboote sind erlaubt. Offenes Feuer auf dem Boden ist verboten. Nächtliches Lagern auf den Plätzen 2-7 ist nicht erlaubt. Alle Angelplätze sowie die umliegende Vegetation sind verantwortungsbewusst zu behandeln und sauber zu halten!
„Petri Heil“ Die Gewässerwarte